Artikel 1 Name und Sitz des Vereines
Unter dem Namen SCB Fan Club Mutzebügler besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60ff des ZGB mit Rechtssitz am jeweiligen Wohnort des Präsidenten. Der SCB Fan Club Mutzebügler ist politisch und konfessionell neutral.
Artikel 2 Zweck
Der
SCB Fan Club Mutzebügler fördert die Kameradschaft unter
den Fans des Schlittschuhclubs Bern (SCB), die Geselligkeit
und den Sportgeist. Insbesondere unterstützt der SCB Fan Club
Mutzebügler die 1. Mannschaft und den Nachwuchs, sei dies
durch aktive Mitarbeit der Mitglieder, oder durch den Besuch der
Heim- und Auswärtsspiele.
Der Fan Club ist Mitglied des OFC ( Offizieller Fan Club ) und unterliegt deren Verordnung
Artikel 3 Organisation
Die Organe des Vereines bilden: 3.1. Die Hauptversammlung
3.2. Der Vorstand
3.3. Die Rechnungsrevisoren
Artikel 4 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr dauert jeweils vom 1. Mai bis am 30. April des Folgejahres.
Artikel 5 Hauptversammlung
Die jährliche ordentliche Hauptversammlung findet in der Regel im Monat Mai statt. Die Einberufung erfolgt schriftlich, spätestens 20 Tage vor deren Datum.
Eine ausserordentliche Hauptversammlung kann durch den Vorstand, oder auf Verlangen von 1/5 der eingeschriebenen Mitgliedern einberufen werden. Diese Einberufung erfolgt schriftlich, spätestens jedoch 20 Tage vor deren Datum.
Artikel 6 Geschäfte der ordentlichen Hauptversammlung
Wahl
der/des Stimmenzähler/s und Genehmigung der Traktanden
Genehmigung
des Protokolls der letzten Hauptversammlung
Entgegennahme
und Genehmigung der Jahresberichte
Entgegennahme
und Genehmigung der Jahresrechnung
Entgegennahme
und Genehmigung des Revisorenberichtes
Déchargeerteilung
an den Vorstand und dessen Finzanchefs/-chefin
Wahl
des Präsidenten
Wahl
des/der Finanzchefs/-chefin
Wahl
der Vorstandsmitglieder
Wahl
der Rechnungsrevisoren
Genehmigung
des Tätigkeitsprogrammes
Festlegung
der Jahresbeiträge
Beschlussfassung
über Statutenänderungen
Behandlung
von Anträgen, die der Hauptversammlung spätestens 10 Tage
vor deren Datum schriftlich einzureichen sind.
Beschlussfassung
über die allfällige Auflösung des SCB Fan Club
Mutzebügler und über die Verwendung des Clubvermögens.
Artikel 7 Der Vorstand
Der Vorstand besteht
aus fünf bis sieben Mitgliedern und wird von der
Hauptversammlung auf ein Jahr gewählt. Eine Wiederwahl ist
zulässig. Der Vorstand konstituiert sich selbst.
Der
Vorstand vollzieht die Beschlüsse der Hauptversammlung,
vertritt den Verein nach aussen und besorgt alle Geschäfte,
die nicht ausdrücklich anderen Organen vorbehalten sind.
Er
ordnet die Besorgung seiner Geschäfte in eigener Kompetenz,
erstellt einen Finanzplan, arbeitet soweit notwendig Pflichtenhefte
aus und ist ermächtigt, einzelne Vorstandsmitglieder oder
besondere Ausschüsse mit bestimmten Aufgaben zu betrauen,
wobei in Bedarfsfall auch dem Vorstand nicht angehörende
Vereinsmitglieder beigezogen werden können. Dabei bleiben alle
Rechte der Hauptversammlung und insbesondere der Verantwortlichkeit
des Gesamtvorstandes bzw. seiner Mitglieder voll gewahrt.
Der
Vorstand legt die rechtsverbindlichen Unterschriften für den
Verein fest. Der Vorstand kann einen vollamtlich oder
teilzeitbeschäftigten Geschäftsführer an der
Hauptversammlung vorstellen. Über dessen Aufgabenbereich und
Kompetenz hat die Hauptversammlung zu entscheiden. Der Entscheid
wird in einem Pflichtenheft umschrieben.
Der
Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte
der Vorstandsmitglieder anwesend sind und die Sitzung
ordnungsgemäss einberufen wurde.
Der
Vorstand fasst seine Beschlüsse mit dem absoluten Mehr der
anwesenden Vorstandsmitglieder. Der Präsident hat bei
Stimmengleichheit den Stichentscheid.
Artikel 8 Rechnungswesen
Die
Rechnungsrevisoren, die nicht dem Vorstand angehören dürfen,
prüfen die Jahresrechnung zuhanden der Hauptversammlung und
erstatten dieser einen schriftlichen Bericht.
Die
Hauptversammlung wählt jeweils drei Rechnungsrevisoren, wobei
der dritte Revisor nur als Ersatzrevisor gewählt wird.
Die
Rechnungsrevisoren werden jeweils für ein Jahr gewählt.
Artikel 9 Mitgliedschaft im SCB Fan Club Mutzebügler
Mitglieder des SCB
Fan Club Mutzebügler können Personen beiderlei
Geschlechts werden. Mitglieder unter 16 Jahren benötigen zur
Aufnahme die schriftliche Zustimmung der elterlichen Gewalt.
Das
Aufnahmegesuch muss dem SCB Fan Club Mutzebügler schriftlich
vorgelegt werden. Aufnahmeverweigerung durch den Vorstand muss
durch diesen nicht begründet werden. Gegen allfällige
Verweigerungen kann an der nächsten ordentlichen
Hauptversammlung Einspruch erhoben werden.
Mit
dem Eintritt in den SCB Fan Club Mutzebügler anerkennen die
Aufgenommenen die Statuten, die Reglemente, die Fairplayregeln des
Schweiz. Landesverbandes für Sport (SLS) sowie den
Vereinszweck. Jedes Mitglied des SCB Fan Club Mutzebügler ist
sich bewusst, dass sein Verhalten die Visitenkarte des SCB ist.
Mitglieder des SCB Fan Club Mutzebügler pflegen das gute
Image, welches der SCB und seine Fans in der Öffentlichkeit
besitzen.
Mitglieder,
die nach Abschluss der laufenden Eishockeymeisterschaft aufgenommen
werden, entrichten ihren Jahresbeitrag erst für das nächste
Vereinsjahr. Sie treten jedoch sofort in alle Rechte und Pflichten
des SCB Fan Club Mutzebügler.
Die
Absicht, die Mitgliedschaft aufzulösen, muss schriftlich und
begründet formuliert werden. Der ordentliche Austritt kann
jederzeit schriftlich und eingeschrieben erfolgen.
Mitglieder,
die ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem SCB Fan
Club Mutzebügler nicht nachkommen, können nach
zweimaliger, schriftlicher Mahnung durch Mehrheitsbeschluss des
Vorstandes aus dem SCB Fan Club Mutzebügler ausgeschlossen
werden.
Ein
Ausschluss kann wegen unehrenhaftem Benehmen, Verstoss gegen die
sportliche Fairness sowie aufgrund von Zuwiderhandlung gegen die
Clubstatuten und – Interessen erfolgen. Anträge für
Ausschlüsse sind dem Vorstand mind. 14 Tage vor dem
angesetzten Hauptversammlungsdatum schriftlich und begründet
einzureichen. Ausschlüsse werden durch die Hauptversammlung
durch Mehrheitsbeschluss vorgenommen. Sie brauchen nicht begründet
zu werden.
Artikel 10 Gönner
Für
Personen, die dem SCB Fan Club nahe stehen, jedoch auf die
Mitgliedschaft verzichten, besteht die Möglichkeit, den Verein
als Gönner zu unterstützen.
Artikel 11 Rechte und Pflichten
Alle
Mitglieder des SCB Fan Club Mutzebügler sind in allen Belangen
stimm- und wahlberechtigt. Dagegen ist das Mitglied bei
Beschlussfassung über ein Rechtsgeschäft oder einen
Rechtsstreit zwischen ihm, seinem Ehegatten oder einer mit ihm in
gerader Linie verwandten Person einerseits und dem Vorstand
andererseits vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen.
Alle
Gönner des SCB Fan Club Mutzebügler sind weder stimm-
noch wahlberechtigt, dürfen aber den Hauptversammlungen
beiwohnen.
Artikel 12 Wahlen und Abstimmungen
Bei den
Wahlen und Abstimmungen an der Hauptversammlung wird in der Regel
offen abgestimmt. Vereinsbeschlüsse werden mit der
Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Der Präsident
hat bei Stimmengleichheit den Stichentscheid. Bei Wahlen entscheidet
im ersten Wahlgang das absolute Mehr.
Artikel 13 Beiträge
Der Jahresbeitrag
wird jährlich durch die Hauptversammlung festgelegt.
Der
Jahresbeitrag wird jeweils innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der
Beitragsrechnung fällig.
Bei
Austritten gemäss Artikel 9.5. verfallen bereits einbezahlte
Mitgliederbeiträge zugunsten des SCB Fan Club Mutzebügler.
Artikel 14 Auflösung des SCB Fan Club Mutzebügler
Die Auflösung
muss den Mitgliedern des SCB Fan Club Mutzebügler mind. 20
Tage vor der ordentlichen Hauptversammlung schriftlich mitgeteilt
werden.
Die
Auflösung des SCB Fan Club Mutzebügler kann von diesem
selbst an einer ordentlichen Hauptversammlung beschlossen werden.
Zur Auflösung bedarf es der Zustimmung von 4/5 an dieser
Versammlung anwesenden Mitgliedern.
Ist
die Zahl an der ordentlichen Hauptversammlung nicht erreicht
worden, wird innerhalb von 30 Tagen eine zweite, ausserordentliche
Hauptversammlung einberufen. Zur Auflösung bedarf es der
Zustimmung des absoluten Mehrs an dieser Versammlung anwesenden
Mitglieder.
Das
Vereinsvermögen wird zur Deckung allfälliger
Verbindlichkeiten des SCB Fan Club Mutzebügler herangezogen.
Verbleibendes Vermögen wird in der Regel zur Förderung
des Nachwuchses des SCB verwendet. Über den definitiven
Verwendungszweck entscheidet die Hauptversammlung endgültig.
Artikel 15 Haftung
Der Verein
haftet lediglich mit seinem Vermögen. Jegliche persönliche
Haftung seiner Mitglieder für Vereinsschulden ist
ausgeschlossen.
Artikel 16 Protokolle
Über
die Verhandlungen und Beschlüsse sämtlicher Vereinsorgane
des SCB Fan Club Mutzebügler ist jeweils ordnungsgemäss
Protokoll zu führen. Diese Protokolle sind vom jeweiligen
Protokollführer bzw. der Protokollführerin und dem
Präsidenten zu unterzeichnen und bedürfen der Genehmigung
bei der nächsten entsprechenden Sitzung.
Artikel 17 Statutenänderungen
Statutenänderungen dürfen von der Hauptversammlung nur beschlossen werden, wenn sie vollumfänglich und als Traktandum angekündigt sind. Zu ihrer Gültigkeit bedarf es einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.